SICHERHEITSFACHKRAFT

Für beste Beratung und Unterstützung

Unsere Sicherheitsfachkraft ist zuständig für Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers und der Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitnehmerschutzes. Unsere Sicherheitsfachkraft verfügt über eine solide technische Ausbildung als Metallbaumeister, weitreichende soziale Kompetenzen und branchenübergreifende Praxis.
Die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft sind breit gefächert.

Grundsätzlich lassen sich zwei Schwerpunkte herausheben:

  • Zuständigkeit für den technischen Arbeitnehmerschutz und Schnittstelle aller Bereiche der Prävention
  • Sicherstellung zeitgemäßer Schutzeinrichtungen am neuesten Stand der Technik und Information aller Mitarbeiter über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz

Unsere Sicherheitsfachkraft weiß über Möglichkeiten und Inhalte der verschiedenen Fachgebiete rund um den Arbeitnehmerschutzbescheid.

Der Arbeitgeber zieht die Sicherheitsfachkraft in beratender Funktion zu nachstehenden Aufgaben heran:

  • alle Fragen der Arbeitssicherheit
  • Beschaffung/Änderung von Arbeitsmitteln
  • Erprobung und Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung
  • Fragen der Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Ergonomie, Arbeitshygiene
  • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
  • Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
  • Organisation der Unterweisung
  • Beratung der Arbeitnehmer

Dokumentation als Grundlage
Eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Dokumentation dient als Grundlage für gute Entscheidungen im Arbeitnehmerschutz. Sie ist im Interesse aller Beteiligten unerlässlich.

  • Tätigkeitsnachweis gegenüber Arbeitgeber
  • Nachweis der Aufgabenerfüllung gegenüber den Kontrollbehörden
  • Grundlage für die Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss
  • Grundlage für Beurteilungen
  • Grundlage für Berichte
  • Informationsquelle für Projekte der betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Grundlage für betriebsinternen Informationsaustausch
  • Grundlage für Sicherheits- und Gesundheitsmanagement